Sicherheitsverwahrung von Sexualstraftäter abgelehnt
FREIBURG Das hat das Landgericht gestern entschieden
Das Freiburger Landgericht hat gestern eine nachträgliche Sicherungsverwahrung eines ehemaligen pädophilen Sexualstraftäters abgelehnt. Das Gericht sieht keine Gefahr, dass der 51-Jährige weitere schwere Straftaten begeht, bei denen andere Menschen seelisch oder körperlich geschädigt werden. Gutachter hatten dem Mann homosexuelle Pädophilie und schwere seelische Abartigkeit bescheinigt.